Logo mit Text 24-02-20


Was ich für Sie tun kann

 

Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit kann ich direkt mit Pflegekassen abrechnen.
In letzter Zeit bevorzuge ich jedoch Privatrechnungen, da die Pflegekassen meine Arbeit nicht
entsprechend honorieren.

 

Leistungen nach SGB XI und XII

  • Unterstützung der Körperpflege
  • Hilfe bei der Ernährung

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Bei Geldleistungen der Pflegeversicherung führe ich viertel- und halbjährlich Beratungsbesuche durch.

 

Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch in vielen weiteren Bereichen des Alltags.

 

  • Beratung und Hilfe bei Anträgen.
  • Vermittlung erfahrener Kooperationspartner (z. B. Hausnotrufdienst, Essen auf Rädern, Massagen, mobiler Friseur, ambulante Fußpflege)
  • Beratung, Empfehlung und Organisation von Hilfsmitteln

 

Gott gab uns die Zeit